EU-Domains: Erste Registrare werden im Juni benannt
Wie man auf dem EURid-Workshop am vergangenen Freitag in Brüssel erfahren konnte, wird noch im Juni eine erste Liste der offiziellen .EU-Registrare auf der EURid-Website veröffentlicht (www.eurid.eu).
Wie man auf dem EURid-Workshop am vergangenen Freitag in Brüssel erfahren konnte, wird noch im Juni eine erste Liste der offiziellen .EU-Registrare auf der EURid-Website veröffentlicht (www.eurid.eu).
Ebenfalls im Juni wird die Domain-Vergaberichtlinie der Öffentlichkeit vorgestellt und (pro forma) zur Diskussion gestellt. Bestätigt wurde von EURid, dass bis September die verbindlichen Vergaberichtlinien in den 20 Amtssprachen der Europäischen Union veröffentlich werden sollen.
Sunrise-Periode:
Im vierten Quartal 2005 soll der Start der ersten Stufe der Sunrise-Periode stattfinden, in der staatliche und öffentliche Einrichtungen sowie Inhaber von eingetragenen nationalen und europäischen Marken die Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Eine Domain-Registrierung im Rahmen der Sunrise-Periode kann nur über einen akkreditierten .EU-Registrar eingeleitet werden. Die weiteren Unterlagen erhält der Registrant dann direkt von EURid und muss sie bei PriceWaterhouseCoopers (PWC) einreichen.
Die Unternehmensberatung PWC wurde von EURid mit der Prüfung der Domain-Ansprüche in der Sunrise-Periode beauftragt, da sie in den EU-Staaten Niederlassungen hat und mit den nationalen Gesetzen vertraut ist. Weitere Informationen hierüber finden Sie unter www.validation.pwc.be.
In der zweiten Stufe der Sunrise-Periode (zwei Monate nach dem Start der ersten Stufe) werden zusätzlich auch Inhaber von Ansprüchen berücksichtigt, die auf anderen Rechten beruhen.
Weitere Informationen zur Sunrise-Periode finden Sie auch unter www.eurid.eu/euDomainNames/sunrisePeriod.html
Mit dem Start der öffentlichen Vergabe von .EU-Domains ist frühestens ab Februar 2006 zu rechnen, wenn die insgesamt viermonatige Sunrise-Periode abgeschlossen ist.
Vormerkung von .EU-Domains:
Unverbindliche und kostenfreie Vormerkungen für die öffentliche Vergabe von .EU-Domains können bereits an support@ebiz-webhosting.de gerichtet werden. Der Ablauf ist dabei der gleiche wie bei einer normalen Registrierung.
Sobald Preise und Konditionen für .EU-Domains feststehen, werden Sie informiert und haben anschließend die Möglichkeit Vormerkungen ggf. wieder zu stornieren.
Eine .EU-Domain muss mindestens 2 und maximal 63 Zeichen lang sein, Sonderzeichen sind nicht möglich (IDN soll später folgen) sowie Bindestriche an erster oder letzter Stelle, bzw. dritter und vierter Stelle. Für die Registrierung generell gesperrt sind zweistellige Länder-Codes wie z.B. „de“.
Ein Registrant kann sein:
– Ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der EU hat oder
– eine in der EU niedergelassenen Organisation oder
– eine natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der EU
EURid legt großen Wert darauf, dass bei der Registrierung einer Domain die wahrheitsgemäßen Inhaberdaten angegeben werden.
Registraren (und den in ihrem Auftrag handelnden Partnern) ist es strikt untersagt, eigene Angaben bei z.B. E-Mail-Adressen zu machen. Bei Zuwiderhandlung droht die Kündigung des Registrar- Vertrags.
Weitere Informationen unter