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Wissenswertes zur Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain .EU

Im vierten Quartal 2005 will EURid, die Vergabestelle für europäische Domains, mit der Registrierung von Namen unter der Top-Level-Domain .EU beginnen.

In einer ersten Phase der privilegierten Registrierung (Sunrise) sollen zunächst u.a. Inhaber eingetragener Marken die Möglichkeit haben, ihre Namen als .EU-Domain zu registrieren. Auch andere Namensrechte, wie z.B. bei Familien- oder Firmennamen, können in der zweiten Phase der Sunrise Berücksichtigung finden.

Im Zweifel spart es Zeit und Geld, rechtliche Ansprüche auf einem Domain-Namen in der Sunrise-Phase geltend zu machen, als später über rechtliche Auseinandersetzungen die Herausgabe einer Domain zu erwirken.

Nach der viermonatigen Phase der privilegierten Registrierungen soll die öffentliche oder "freie" Vergabe von Domain-Namen nach dem Windhund-Prinzip (first-come-first-served) starten. Dann können alle Domain-Namen registriert werden, die nicht bereits in der Sunrise-Phase vergeben wurden.

Auch wenn derzeit noch kein Termin für den Start der Registrierung von .EU-Domains von EURid bekannt gegeben wurde, so können Domain-Namen bereits für eine privilegierte Registrierung bzw. die freie Vergabe vorgemerkt werden. Sobald der "Startschuss" für die jeweilige Vergabe fällt, werden die vorgemerkten Aufträge an die Vergabestelle übermittelt und in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Zeitplan der EURid

eu

Privilegierte Registrierung von Domain-Namen in der Sunrise-Periode

Sunrise Phase I

Für eine vorzeitige Registrierung in der Sunrise-Phase I kommen in Frage:

  • Namen registrierter nationaler und europäischer Handelsmarken
  • Der vollständige Name einer öffentlichen Einrichtung
  • Die allgemein bekannte Abkürzung einer öffentlichen Einrichtung
  • [Geografische Begriffe]

Sunrise Phase II

Zwei Monate nach dem Start der Sunrise-Phase I können zusätzlich auch Namen registriert werden, die auf Grund sog. früherer Rechte anerkannt waren. Dazu zählen unter anderem:

  • Nicht eingetragene Marken
  • Handelsmarken
  • Geschäftsbezeichnungen
  • Unternehmensnamen
  • Familiennamen
  • Charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke

Die Registrierung aufgrund eines früheren Rechts besteht in der Registrierung des vollständigen Namens, für den das frühere Recht besteht. Der Bewerber muss die Rechtsgrundlage seines Namensanspruchs nennen (im Zweifel den Wortlaut der Norm beibringen können) und mit geeigneten Dokumenten belegen. (1) Im "Recht am eigenen Namen" wird voraussichtlich eine Kopie des Personalausweises genügen.

Meldung eines Domain-Namens zur Teilnahme an der Sunrise

Für eine Teilnahme an der privilegierten Registrierung muss der Domain-Name mit den gewünschten Inhaberdaten über einen akkreditierten .EU-Registrar an die EURid übermittelt werden. Daher sollte schon bei der Vormerkung einer Domain geklärt werden, ob der Domain- Name im Zuge der privilegierten Registrierung (Phase I oder II) registriert werden soll, oder erst mit der "freien" Vergabe. Die Sunrise-Teilnehmer werden nach der Meldung ihrer Domain direkt von EURid per E-Mail aufgefordert, ihre Unterlagen einzureichen.

Für die Überprüfung der Unterlagen hat EURid die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PWC) beauftragt. Die Unterlagen können von den Bewerbern nicht digital übermittelt werden, sondern müssen auf Papier bei PWC eingereicht werden. Dabei ist vorgeschrieben, dass alle Dokumente nur einseitig bedruckt, nicht geheftet und im Format DIN A4 sind, damit sie leichter maschinell gescannt werden können.

Falls für einen Domain-Namen mehrere Bewerbungen im Zuge der Sunrise eingehen, bildet EURid sogenannte "Körbe", bei denen die zeitlichen Reihenfolge des Eingangs festgehalten wird. Anhand der Zeitmarke werden die Ansprüche dann der Reihen nach geprüft, bis ein Zuschlag erfolgt.

Ein Einspruch gegen die Zuteilung einer Domain ist möglich (Dispute). Wenn das Verfahren aufgenommen wird, wird jedoch nicht der Anspruch des Dispute-Betreibers geprüft, sondern die Bewerberreihenfolge im "Korb" fortgesetzt.

Schreibweisen und Sonderzeichen

Soweit vollständige Namen (z.B. Firmen oder Marken) aus durch Leerzeichen getrennten Wörtern bestehen, gelten Domain-Namen als identisch, wenn deren Bestandteile mittels Bindestrich gekoppelt oder ohne Leerzeichen zusammengefügt werden.

Enthält ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen, so werden diese aus dem entsprechenden Domain-Name entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, übertragen. Sonderzeichen und Interpunktionszeichen sind insbesondere:

~ @ # $ % ^ & * ( ) + = < > { } [ ] | /: ; ' , . ?

Enthält der Name, für den das frühere Recht besteht, Buchstaben mit zusätzlichen Elementen, die im ASCII-Code nicht vorhanden sind, z. B. ä, é oder ñ, werden die betreffenden Buchstaben ohne diese Elemente wiedergegeben (z. B. a, e, n) oder durch übliche Schreibweisen ersetzt (z. B. ae). Ansonsten muss der Domain-Name mit den Text- oder Wortelementen des beanspruchten Namens übereinstimmen.

Grundsätzliches zur Registrierung

Ein Domain-Name muss mindestens 2 und maximal 63 Zeichen lang sein. Sonderzeichen sind nicht möglich. Auch Bindestriche an erster oder letzter Stelle, bzw. dritter und vierter Stelle, sind nicht zulässig.

Inhaber e ine .EU-Domain können sein:

  • ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union (EU) hat
  • eine in der EU niedergelassenen Organisation
  • eine natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der EU

Eine Liste nicht registrierbarer Namen wird von EURid veröffentlicht werden: www.eurid.eu/euDomainNames/reservedNames.html Dies betrifft folgende Bereiche:

  • Reservierte geografische und geopolitische Namen: Die Mitgliedstaaten können eine Liste geografischer Namen ihrer gebietskörperschaftlichen Organisation erstellen. Diese Namen dürfen dann entweder gar nicht registriert werden oder nur unter einer Second- Level-Domain.
  • Zweistellige Länder-Codes: Die offiziellen Länderkürzel (ISO 3166) sind von der Registrierung ausgenommen, wie z.B. "de".
  • Namen der Registry: Reserviert sind eurid.eu, registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu, whois.eu, das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu

Stand: 09.08.2005 - Irrtum und Änderung vorbehalten!

 


Quellen: - EURid: www.eurid.eu - PriceWaterhouseCoopers Validation services for EURid: www.validation.pwc.be - VERORDNUNG (EG) Nr. 874/2004 DER KOMMISSION vom 28. April 2004

19.08.2005

 

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